Maschinenschaden? Funktionsmängel? Prozeßstörungen? Technischer Defekt? Fehlfunktionen? Anlage leistet nicht, was sie soll?

 

Alle diese Probleme mit Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln kosten viel Geld: Ihr eigenes Geld und evtl. das Geld Ihres Kunden (wenn Sie der Maschinenlieferant sind).

 

Aber nicht nur das. Sie kosten auch viel Zeit, Nerven, Kraft und Ärger durch Monteureinsätze, Kundentermine, Änderungs- oder Neukonstruktionen, zusätzlichen Materialeinkauf, Anwalts- und Gerichtstermine und und und.

Hier ist eine professionelle Vorgehensweise gefragt!

 

Jetzt ist es wichtig

durch einen objektiven Dritten (Gutachter / Sachverständiger für Maschinen) feststellen zu lassen

  • worin genau die Probleme bestehen und was die Ursachen sind,
  • wie sie schnellstmöglich behoben werden können, um den wirtschaflichen Schaden zu verringern,
  • wer die Probleme (und damit verbundene Kosten) zu verantworten hat,
  • in wie weit möglicherweise Ihr Kunde die Störungen selbst verursacht hat (z. B. durch Fehlbedienung, mangelnde Wartung etc.)
  • für welche Fehler Ihr Maschinenlieferant oder Komponentenlieferant verantwortlich ist
  • ob die Maschine bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte und sich für die vorausgesetzte Verwendung eignete (Sachmangel nach §434 BGB)
  • in wie weit der Maschinenschaden durch einen Versicherungsvertrag gedeckt ist (z. B. nach AMB 91)

 

Und spätestens vor Gericht wird die Schuldfrage gestellt werden: Wer hat wann was wodurch verursacht? Was hätte der Lieferant vertraglich liefern müssen und was hat er tatsächlich geliefert? In wie weit war der Schaden durch die Versicherung ersatzpflichtig?

Wer jetzt ein Gutachten eines Sachverständigen in den Händen hält, das diese Fragen klar und objektiv beantwortet, hat die besseren Beweise und Argumente auf seiner Seite und muss sich nicht mit (faulen) Kompromissen und einem Vergleich zufrieden geben.

 

Dies sind die Mittel der Wahl:

  • Telefonische Problembesprechung, Sichtung vor Ort und individuelle Beratung durch unseren Gutachter / Sachverständiger für Maschinen und Anlagen
  • Dokumentation des Istzustands in einem Beweissicherungsgutachten
  • Gutachten zur Mängelfeststellung und Ursachenermittlung
  • Beratung mit Dokumentation zum Vergleich von Vertragsinhalt und Ist-Zustand, zum Aufzeigen von besseren Lösungen oder zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen

 

Beispiele für Maschinenschäden und technische Mängel:

Maschinenbruch; Bruch von Antriebsteilen; übermäßiger Verschleiß; vorzeitige Abnutzung; falsche Bewegungen; ungenaue Positionierung; zu langsam; zu schnell; zu heiß; zu kalt; zu kraftvoll; zu wenig kraftvoll; im falschen Takt; ungenaue Dosierung; übermäßige Versorgung (z. B. mit Schmierstoffen oder Prozeßmitteln); mangelhafte Entsorgung (z. B. Späne, Kühlschmierstoff,..); Funktionsmängel; Fehlfunktionen; ungenügende Bauteilauslegung; unstete Arbeitsweise ("hängenbleiben"); schlechte Arbeitsqualität; Beschädigung der Maschine durch Unfall, Fehlbedienung, Transport, etc.;

 

 

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: 0228/71017-204