Neuwert (allg. Definition) |
Summe aller Kosten, die aufgewendet werden müssen, um eine Maschine oder betriebliche Einrichtung am Bewertungsstichtag in neuem und untadeligen Zustand aufzustellen. |
Der Neuwert beinhaltet alle Kosten, die zur Herstellung der Betriebsbereitschaft dienen. |
Neuwert (AFB 87) |
Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen, maßgebend ist der niedrigere Betrag. |
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Zeitwert (allg. Definition) |
Wert einer Maschine oder betrieblichen Einrichtung zum Bewertungsstichtag, unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters, Abnutzungsgrades, Betriebszustandes, Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwandes, Einsatzes, Betriebszwecks sowie der technischen Restlebensdauer. |
Der Zeitwert ist um den Betrag der technischen und wirtschaftlichen Entwertung kleiner als der Neuwert |
Zeitwert (AFB 87) |
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache durch einen Abzug entsprechend ihrem, insbesondere durch den Abnutzungsgrad, bestimmten Zustand |
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gemeiner Wert (= Verkehrswert) |
Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Außergewöhnliche oder persönliche Gründe bleiben unberücksichtigt. |
§ 9 Bewertungsgesetz |
Verkehrswert (= gemeiner Wert) |
s. gemeiner Wert |
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Teilwert |
Wert, den der Käufer eines ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für die einzelnen Maschinen oder betrieblichen Einrichtungen ansetzen würde, wenn das Unternehmen fortgeführt wird. |
§ 10 Bewertungsgesetz |
Restwert |
Wert einer Maschine oder betrieblichen Einrichtung nach Ablauf der zugrunde gelegten oder technischen Nutzungsdauer. |
= Schrottwert, wenn alle Nutzungspotentiale aufgebraucht sind. |
Versicherungswert |
Neu- oder Zeitwert (gem. Versicherungsbedingungen) für die Summe aller auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen technischen oder kaufmännischen Betriebseinrichtungen zum Stichtag |
"Was zu versichern wäre" |
Versicherungssumme |
Gem. Versicherungsvertrag abgeschlossene Summe für alle auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen |
"Was tatsächlich versichert wurde" |
Listenpreis |
Neupreis, der für die gleiche Sache vom Hersteller in einer Preisliste genannt wird. |
z. B. in Maschinenversicherungen maßgeblicher Wert (AMB,..) |
Anschaffungswert |
Alle Kosten, die zur Anschaffung der Maschine oder betrieblichen Einrichtung aufgewendet werden mussten, einschließlich der Nebenkosten. |
Kaufpreis einschließlich aller Nebenkosten bis zur vollen Betriebsbereitschaft. |
Anschaffungsnebenkosten |
Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis der eigentlichen Sache aufgewendet werden mussten, bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft |
z. B. Verpackung, Transport, Transportversicherung, |
Wiederbeschaffungswert |
Alle Kosten, die für die Wiederbeschaffung einer Maschine oder betrieblichen Einrichtung am Bewertungsstichtag notwendig sind. |
Abgestellt wird auf eine Sache mit "gleicher Art und Güte". |
Technische Entwertung |
objektiver, in der Sache selbst liegender Verlust an Nutzungspotential |
Durch Verschleiß oder Beschädigung, |
Wirtschaftliche Entwertung |
subjektiver Verlust an Nutzungspotential, unabhängig von der Sache selbst |
geringere Wertschätzung der Sache durch potentielle Käufer, z. B. durch nicht mehr verfügbare Ersatzteile, Markteinführung besserer Nachfolgemodelle, neue Techniken, geänderte Anforderungen (Sicherheit, Umwelt,...) |
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